[Begriff: Inaktivenconvent | Diskussion ]
Startseite des GaudiWiki Seite neu laden Seite bearbeiten Frühere Versionen dieser Seite Seite als HTML speichern

WeiterleitungDiese Seite wurde von folgendem Artikel umgeleitet:"IAC"

Der Inaktivenconvent (IAC) ist ein Convent und umfasst bei uns laut Geschäftsordnung III §1 die Inaktiven,? Philister und mit beratender Stimme die Chargen. Der IAC hat das Recht einzelne Bundesbrüder hinzuzuziehen.

Der IAC kann keine Beschlüsse fassen, sondern lediglich dem BC Vorschläge unterbreiten. Er kann vom BC mit bestimmten Aufgaben betraut werden.

Die wichtigste Aufgabe des IAC ist es, die Chargierten für das kommende Semester vorzuschlagen. Dies ist in der Regel zum Stiftungsfest-BC bzw. dem Weihnachts-BC,? spätestens zum Semesterschluss-BC.? Darüber hinaus kann er die Einberufung eines BC verlangen, wenn seiner Ansicht nach

  • das Ansehen der Aktivitas durch das Verhalten einzelner Aktiver oder der Chargen geschädigt wird;
  • ein Fux aufgenommen wurde, der den Anforderungen des Bundes nicht entspricht.

Die Einberufung des IAC erfolgt durch den X, dieser muss einen IAC vor dem Chargenwahl-BC (siehe Geschäftsordnung III §3) einberufen. Er ist außerdem hierzu verpflichtet, wenn ihm eine entsprechende Aufforderung von mindestens fünf Inaktiven bzw. Philistern zugeht. GO Art. I §5 und I §7 gelten entsprechend.

Die Leitung des IAC übernimmt der semesterälteste anwesende Inaktive bzw. Philister oder ein von diesem Beauftragter.

Im IAC müssen ein Viertel, mindestens jedoch drei der Inaktiven bzw. Philister persönlich oder durch schriftliche Stimmübertragung vertreten sein.

Bei Abstimmungen entscheidet grundsätzlich die Mehrheit der für und wider abgegebenen Stimmen. GO Art. I §§9-14 gelten Sinn entsprechend für den Vorsitzenden.



Zuletzt geändert: 11.06.2007 18:57 (CID: 596) Startseite des GaudiWiki Seite neu laden Seite bearbeiten Frühere Versionen dieser Seite Seite als HTML speichern