[Begriff: Geschäftsordnung | Diskussion ]
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[Edit] Die Geschäftsordnung

auch: GO

Stand der letzten Version: 1992

Laut unserer Satzung? §18 gibt sich der BC eine Geschäftsordnung / GO, die weitere Details in Ergänzung zur Satzung regelt. Aus der GO XVIII §2 ergeht, dass im Zweifelsfall die Satzung der Geschäftsordnung vor geht.

Änderungsanträge zur Geschäftsordnung müssen laut GO XVIII §1 dem BC eingereicht und beim nächstfolgenden BC auf die Tagesordnung gesetzt werden. Für den Beschluss ist §18 der Satzung maßgebend.

[Edit] Gliederung

Die Geschäftsordnung gliedert sich in folgende Abschnitte:

I.      Burschenconvent 
II.     Aktivenconvent 
III.    Inaktivenconvent 
IV.     Chargen und Ämter 
V.      Die Aufnahme
VI.     Leibverhältnis? 
VII.    Inaktivierung? 
VIII.   Philisterium? 
IX.     Übernahme in die Altherrenschaft 
X.      Beurlaubung? 
XI.     Hochschulwechsel
XII.    Austritt? 
XIII.   Ausschluss? 
XIV.    Verkehrsgast 
XV.     Beitragszahlung? und Kassenführung
XVI.    Veranstaltungen 
XVII.   Disziplinarmaßnahmen
XVIII.  Allgemeines




Zuletzt geändert: 11.06.2007 18:58 (CID: 597) Startseite des GaudiWiki Seite neu laden Seite bearbeiten Frühere Versionen dieser Seite Seite als HTML speichern