[Begriff: Geschäftsordnung | Diskussion ]
[Edit] Die Geschäftsordnung
auch: GO
Stand der letzten Version: 1992
Laut unserer Satzung? §18 gibt sich der BC eine Geschäftsordnung / GO, die weitere Details in Ergänzung zur Satzung regelt. Aus der GO XVIII §2 ergeht, dass im Zweifelsfall die Satzung der Geschäftsordnung vor geht.
Änderungsanträge zur Geschäftsordnung müssen laut GO XVIII §1 dem BC eingereicht und beim nächstfolgenden BC auf die Tagesordnung gesetzt werden. Für den Beschluss ist §18 der Satzung maßgebend.
[Edit] Gliederung
Die Geschäftsordnung gliedert sich in folgende Abschnitte:
I. Burschenconvent II. Aktivenconvent III. Inaktivenconvent IV. Chargen und Ämter V. Die Aufnahme VI. Leibverhältnis? VII. Inaktivierung? VIII. Philisterium? IX. Übernahme in die Altherrenschaft X. Beurlaubung? XI. Hochschulwechsel XII. Austritt? XIII. Ausschluss? XIV. Verkehrsgast XV. Beitragszahlung? und Kassenführung XVI. Veranstaltungen XVII. Disziplinarmaßnahmen XVIII. Allgemeines
